Allgemeine Geschäftsbedingungen der IT WERK OHG
IT WERK OHG, Wahlholzer Straße 42, 54516 Wittlich (nachfolgend „IT WERK“)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von IT WERK, insbesondere den Verkauf von Hardware und Software, Dienstleistungen sowie laufende Service-, Wartungs- und Managed-Service-Verträge.
(2) Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).
(2a) Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten diese Bedingungen mit den Abweichungen in § 19.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn IT WERK ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen Bedingungen vor. Bei laufenden Verträgen gelten zusätzlich die im jeweiligen Angebot genannten Vertragsbedingungen; sie gehen diesen AGB im Zweifel vor.
(5) Diese Bedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote von IT WERK sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
(2) Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss. Sie kann in Textform (zum Beispiel per E-Mail) oder durch Unterzeichnung des Angebots erfolgen.
(3) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn IT WERK die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung in Textform annimmt oder mit der Lieferung oder Leistung beginnt. Eine Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.
(4) IT WERK kann die Bestellung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang annehmen oder ablehnen.
(5) Abbildungen, Maße, Gewichte und Leistungsdaten aus Datenblättern oder Hersteller-Unterlagen sind Näherungswerte und keine Beschaffenheitsgarantie, sofern nichts anderes ausdrücklich in Textform vereinbart ist.
(6) Mündliche Nebenabreden und Zusagen von Mitarbeitern, die über den Vertragsinhalt hinausgehen, sind nur wirksam, wenn IT WERK sie in Textform bestätigt.
§ 3 Preise
(1) Alle Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Verpackung, Versand, Transportversicherung sowie Installation, Konfiguration, Einweisung und Schulung sind nur enthalten, wenn sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind.
(3) Kleinteile wie Kabel, Adapter oder Schrauben werden, soweit nicht im Angebot aufgeführt, nach tatsächlichem Verbrauch gesondert berechnet.
(4) Für Vor-Ort-Einsätze berechnet IT WERK die mit dem Kunden vereinbarte Anfahrtspauschale je Einsatz.
(5) Preise für angekündigte, noch nicht lieferbare Produkte beruhen auf unverbindlichen Hersteller-Angaben. Ändern sie sich vor der Lieferung, informiert IT WERK den Kunden; dieser kann dann vom betroffenen Teil der Bestellung zurücktreten.
§ 4 Zahlung und Verzug
(1) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern auf der Rechnung oder im Angebot nichts anderes angegeben ist. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei IT WERK.
(2) Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regeln, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
(3) Ist der Kunde in Verzug, darf IT WERK weitere Lieferungen und Leistungen zurückhalten, auch aus laufenden Verträgen, nachdem IT WERK dies in Textform angekündigt hat.
(4) Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, darf IT WERK Vorkasse oder Sicherheiten verlangen. Lehnt der Kunde ab, kann IT WERK vom Vertrag zurücktreten.
(5) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 5 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung durch die Lieferanten von IT WERK. Ist die Ware nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar, ohne dass IT WERK dies zu vertreten hat, informiert IT WERK den Kunden unverzüglich. IT WERK darf dann vom betroffenen Teil des Vertrags zurücktreten und erstattet bereits erhaltene Zahlungen.
(3) Höhere Gewalt und andere von IT WERK nicht zu vertretende Ereignisse, etwa Streik, Lieferstörungen beim Hersteller oder behördliche Maßnahmen, verlängern Lieferfristen um die Dauer der Störung. Dauert die Störung länger als sechs Wochen, können beide Seiten vom betroffenen Teil des Vertrags zurücktreten.
(4) Ändert oder ergänzt der Kunde den Auftrag nachträglich, verschieben sich Liefer- und Leistungstermine angemessen.
(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Dadurch entstehende zusätzliche Versandkosten trägt IT WERK.
(6) Die Gefahr geht mit Übergabe an den Kunden über, beim Versand mit Übergabe an das Transportunternehmen.
(7) Der Kunde prüft gelieferte Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Transportschäden und meldet Schäden und beschädigte Verpackungen unverzüglich in Textform.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von IT WERK (Vorbehaltsware).
(2) Der Kunde behandelt die Vorbehaltsware pfleglich und versichert sie angemessen. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig. Bei Pfändung oder Beschlagnahme informiert der Kunde IT WERK unverzüglich und weist Dritte auf das Eigentum von IT WERK hin.
(3) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Die daraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts an IT WERK ab; IT WERK nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zum Einzug ermächtigt, solange er seine Zahlungspflichten erfüllt.
(4) Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verbunden oder verarbeitet, erwirbt IT WERK Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Sachen.
(5) Übersteigt der Wert der Sicherheiten die offenen Forderungen um mehr als 20 %, gibt IT WERK auf Verlangen Sicherheiten nach eigener Wahl frei.
(6) Nutzungsrechte an Software und Lizenzschlüssel gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.
§ 7 Umtausch und Rücknahme
(1) Umtausch und Rücknahme mangelfreier Ware sind ausgeschlossen. Der Kunde prüft vor der Bestellung, ob die angebotene Ware seinen Anforderungen entspricht. IT WERK bietet für viele Leistungen und Artikel vorab Demos an.
(2) Nimmt IT WERK Ware im Einzelfall aus Kulanz zurück, kann IT WERK dafür eine Bearbeitungsgebühr sowie vom Lieferanten berechnete Rücknahmekosten weitergeben.
(3) Die gesetzlichen Mängelrechte nach § 13 bleiben unberührt.
§ 8 Dienstleistungen und Vergütung
(1) Dienstleistungen nach Aufwand werden in Arbeitseinheiten à 15 Minuten (AE15) berechnet. Abgerechnet wird je angefangener Arbeitseinheit. Im Angebot genannte Aufwandsmengen sind Schätzungen; der tatsächliche Aufwand hängt unter anderem von Wunschanpassungen, Art, Umfang und Tiefe der Implementierung sowie der Zeit für Einweisung und Schulung ab.
(2) Dienstleistungspauschalen umfassen ausschließlich die jeweils beschriebenen Tätigkeiten. Darüber hinausgehende Leistungen werden nach Aufwand berechnet.
(3) Die Regelarbeitszeit ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Rheinland-Pfalz. Innerhalb der Regelarbeitszeit gelten die vereinbarten Regelsätze.
(4) Für vom Kunden gewünschte oder durch einen Notfall des Kunden veranlasste Leistungen in Nebenzeiten gelten folgende Zuschläge auf die jeweils geltenden Arbeitspreise:
| Tage | Zeitspanne | Zuschlag |
|---|---|---|
| Montag – Freitag | 18:00 – 20:00 Uhr | 50 % |
| Montag – Freitag | 20:00 – 08:00 Uhr | 100 % |
| Samstag | 08:00 – 18:00 Uhr | 50 % |
| Samstag | 18:00 – 08:00 Uhr | 100 % |
| Sonn- und Feiertag | 08:00 – 18:00 Uhr | 100 % |
| Sonn- und Feiertag | 18:00 – 08:00 Uhr | 200 % |
(5) IT WERK erbringt Dienstleistungen als Dienstvertrag und schuldet die fachgerechte Tätigkeit, keinen bestimmten Erfolg, sofern nicht ausdrücklich ein Werk vereinbart ist.
(6) IT WERK darf Leistungen per Fernwartung erbringen und qualifizierte Subunternehmer einsetzen.
§ 9 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und stellt die für die Leistung nötigen Informationen, Zugänge, Zugangsdaten und Arbeitsbedingungen rechtzeitig bereit.
(2) Der Kunde ist für eine regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung selbst verantwortlich, soweit IT WERK diese nicht ausdrücklich als Leistung übernommen hat. Vor Arbeiten an seinen Systemen stellt er sicher, dass eine aktuelle Sicherung vorliegt.
(3) Der Kunde sorgt für eine ausreichende Lizenzierung der bei ihm eingesetzten Software.
(4) Wartezeiten und Mehraufwand, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, werden nach Aufwand berechnet. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
(5) Sagt der Kunde einen vereinbarten Vor-Ort-Termin weniger als einen Werktag vorher ab, kann IT WERK die Anfahrtspauschale und nachweislich entstandene Ausfallzeiten berechnen.
§ 10 Abnahme
(1) Ist ein Werk geschuldet, nimmt der Kunde es nach Fertigstellung unverzüglich ab. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(2) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde es produktiv nutzt oder innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung keine wesentlichen Mängel in Textform rügt. IT WERK weist in der Mitteilung auf diese Folge hin.
§ 11 Laufzeitverträge und Managed Services
(1) Laufzeit, Abrechnungszeitraum und Leistungsumfang von Service-, Wartungs- und Managed-Service-Verträgen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Ist dort nichts anderes geregelt, beträgt die Laufzeit 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
(3) Die Vergütung wird für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus berechnet.
(4) Mengen (zum Beispiel Geräte, Nutzer, Speicherpakete) können während der Laufzeit jederzeit erhöht werden; die Erhöhung wird anteilig bis zum Ende des Abrechnungszeitraums berechnet. Eine Reduzierung ist erst zum Ende der Laufzeit möglich. Werden mehr Geräte betreut als vereinbart, ist IT WERK berechtigt, die Mehrmengen anteilig nachzuberechnen.
(5) Die Preise sind während der laufenden Vertragsperiode fest. Preisänderungen gelten frühestens ab der nächsten Vertragsperiode und werden in Textform mindestens 4 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist mitgeteilt, sodass der Kunde fristgerecht zum Ende der laufenden Periode kündigen kann.
(6) Einrichtung, Wiederherstellungen, Störungsbeseitigung außerhalb des beschriebenen Umfangs und Arbeiten vor Ort sind nicht enthalten und werden nach Aufwand berechnet, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht.
(7) Überwachung und Wartung verringern Ausfallrisiken, garantieren aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit und keinen vollständigen Schutz vor Schadsoftware oder Datenverlust. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
(8) IT WERK darf eingesetzte Werkzeuge und Vorlieferanten austauschen, wenn der vereinbarte Leistungsumfang erhalten bleibt.
(9) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für IT WERK liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit mehr als zwei Abrechnungen in Verzug ist.
(10) Mit Vertragsende enden Lizenzen, Überwachung und Datenspeicherung. Der Kunde sichert seine Daten rechtzeitig vorher; IT WERK unterstützt dabei auf Wunsch nach Aufwand.
§ 12 Software, Lizenzen und Cloud-Dienste Dritter
(1) Für Software und Cloud-Dienste von Drittherstellern gelten ergänzend die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. IT WERK vermittelt oder liefert die Nutzungsrechte in dem Umfang, den der Hersteller einräumt.
(2) Laufzeitlizenzen und Abonnements enden mit Ablauf der Laufzeit, sofern sie nicht verlängert werden. Eine automatische Verlängerung oder Erinnerung schuldet IT WERK nur, wenn dies vereinbart ist. Der Kunde ist für die rechtzeitige Verlängerung verantwortlich.
(3) Bereits aktivierte oder zugeteilte Lizenzen und Abonnements können nicht zurückgegeben werden. Vom Hersteller vorgegebene Mindestlaufzeiten gelten auch gegenüber dem Kunden. Eine Stornierung oder Reduzierung nach Bestellung ist ausgeschlossen.
(4) Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Änderungen von Diensten Dritter ist der jeweilige Hersteller verantwortlich.
(5) IT WERK schuldet nicht, dass Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist oder mit vorhandener Software zusammenarbeitet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(6) Der Quellcode von individuell erstellten Skripten oder Anpassungen wird nur herausgegeben, wenn dies vereinbart ist.
(7) Der Kunde beachtet die geltenden Export- und Sanktionsvorschriften, wenn er Ware oder Software ins Ausland verbringt.
§ 13 Mängelrechte
(1) Der Kunde untersucht gelieferte Ware unverzüglich und rügt erkennbare Mängel unverzüglich in Textform, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung (§ 377 HGB). Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Die Mängelrüge beschreibt den Mangel so genau, dass er nachvollzogen werden kann, zum Beispiel mit Fehlermeldungen und den Schritten bis zum Auftreten.
(3) Bei einem Mangel leistet IT WERK nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unerheblichen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.
(4) Keine Mängel sind normaler Verschleiß, Verbrauchsmaterial sowie Schäden durch unsachgemäße Bedienung, äußere Einflüsse oder Änderungen, die der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung von IT WERK vorgenommen haben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht darauf beruht.
(5) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Lieferung oder Abnahme. Für gebrauchte Ware ist die Mängelhaftung ausgeschlossen, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist. Beides gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in den Fällen des § 15 Abs. 1.
(6) Stellt sich heraus, dass kein Mangel vorlag, kann IT WERK den Prüfaufwand nach den geltenden Arbeitspreisen berechnen.
(7) Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kunden in der Lieferkette bleiben unberührt.
§ 14 Hersteller-Garantien und Hersteller-Service-Pakete
(1) Eine vom Hersteller eingeräumte Garantie ist eine eigene Verpflichtung des Herstellers. Sie besteht neben den Mängelrechten nach § 13 und begründet keine weitergehenden Ansprüche gegen IT WERK.
(2) Wickelt IT WERK Garantiefälle für den Kunden mit dem Hersteller ab, geschieht dies freiwillig. Der Aufwand dafür, etwa für Fehleranalyse, Protokolle und Kommunikation mit dem Hersteller, wird nach den geltenden Arbeitspreisen berechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde kann Garantiefälle auch selbst mit dem Hersteller abwickeln.
(3) Für Hersteller-Garantien gelten die Bedingungen des Herstellers, etwa zu Service-Level, Garantiedauer, Reaktionszeit und ausgenommenen Teilen wie Akkus oder Displays. IT WERK sendet sie auf Anfrage zu.
(4) Garantie-Erweiterungen und Service-Upgrades sind gegen Aufpreis erhältlich.
§ 15 Haftung
(1) IT WERK haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet IT WERK nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von IT WERK. IT WERK teilt die Höhe der Deckungssumme auf Anfrage mit.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Das gilt auch für entgangenen Gewinn und sonstige mittelbare Schäden bei leichter Fahrlässigkeit, soweit nicht Absatz 1 eingreift.
(4) Bei Datenverlust haftet IT WERK nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung nötig gewesen wäre, es sei denn, IT WERK hat die Datensicherung als Leistung übernommen.
(5) Ein Mitverschulden des Kunden wird berücksichtigt, insbesondere unzureichende Datensicherung, fehlender Schutz gegen Schadsoftware, unvollständige Fehlermeldungen und nicht umgesetzte Sicherheitsempfehlungen von IT WERK.
(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von IT WERK.
§ 16 Geheimhaltung
(1) Beide Seiten behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Zugangsdaten der jeweils anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für den Vertragszweck. Die Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, der anderen Seite bereits bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
§ 17 Datenschutz
(1) IT WERK verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung von IT WERK.
(2) Soweit IT WERK personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, etwa bei Fernwartung, Wartung, Backup oder Hosting, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO von IT WERK in ihrer jeweils aktuellen Fassung. IT WERK stellt sie auf Anfrage bereit.
§ 18 Entsorgung von Altgeräten und Batterien
(1) Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Der Kunde entsorgt gelieferte Geräte nach Nutzungsende auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht gesetzliche Rücknahmepflichten von IT WERK bestehen.
(2) Vor Rückgabe oder Entsorgung löscht der Kunde seine Daten von den Geräten. IT WERK übernimmt die datenschutzgerechte Löschung oder Vernichtung von Datenträgern auf Wunsch gegen Vergütung.
§ 19 Abweichungen für Verbraucher
(1) Ist der Kunde Verbraucher, gelten diese Bedingungen mit den folgenden Abweichungen. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben in jedem Fall unberührt.
(2) Preise werden gegenüber Verbrauchern einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
(3) Kommt der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume von IT WERK zustande, steht dem Verbraucher das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular erhält er gesondert mit dem Angebot. § 7 gilt in diesem Fall nicht.
(4) Die Gefahr geht erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.
(5) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Untersuchungs- und Rügepflicht, das Wahlrecht von IT WERK bei der Nacherfüllung und die Verkürzung der Verjährung nach § 13 gelten nicht.
(6) Bei Verzug betragen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; die Verzugspauschale fällt nicht an.
(7) Die Haftungsbeschränkungen nach § 15 und die Zustimmungsfiktion nach § 20 Abs. 1 gelten nur, soweit sie gegenüber Verbrauchern gesetzlich zulässig sind.
(8) Die Gerichtsstandsvereinbarung in § 20 Abs. 4 gilt nicht.
(9) IT WERK ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieser Bedingungen teilt IT WERK dem Kunden bei laufenden Verträgen in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen, gelten sie als angenommen; IT WERK weist in der Mitteilung darauf hin.
(2) Der Kunde darf Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von IT WERK in Textform abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Wittlich, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. IT WERK darf den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
(5) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Stand: Oktober 2026